Was bei öffentlichen Gebäuden seit Jahren gängige Praxis ist, wirft auch in der Schifffahrt seine Schatten voraus: abweichende Informationen in Gefahrstoffkatastern (IHMs) und deren Einfluss auf den Objektwert. Dies ist generell im Hinblick auf die Finanzierung interessant, bekommt aber bei Schiffsverkäufen noch eine ganz andere Dimension.
Bei Neubauten -insbesondere aus dem asiatischen Raum- existiert immer noch die Gefahr, dass Asbest verbaut wird. Die gesetzlich geforderte Dekontamination sobald „illegal installiertes Asbest“ entdeckt wurde verursacht häufig erhebliche Kosten. Hinzu kommen die Verdienstausfälle durch ungeplante oder längere Werftaufenthalte. Wer trägt die Kosten und für was genau? Neben Asbest sind weitere 15 Gefahrstoffgruppen an Bord zu dokumentieren.
Bei Bestandsschiffen gilt es die Erstellung der IHM durch sogenannte IHM-Experten zu betrachten. Viele IHM-Experten haben aus Kostengründen statt Proben Abschätzungen mit weitreichenden Folgen und Kosten für den Eigner gewählt, oder Labore zur Probenanalyse genutzt, die nicht die geforderten Methoden angewandt haben (Preise hierfür variieren mit dem Faktor 5). Was wurde beprobt und auf welche Substanz überprüft, bzw. welche Abschätzungen und PCHM-Klassifizierungen („potentially containing hazardous materials“) wurden vorgenommen. Welche Folgen hat das für den Bordalltag und Sicherheitsmaßnahmen für die Crew? Sind Dekntaminationsmaßnahmen überhaupt notwendig (gewesen)?
Die meisten IHMs wurden nicht unter Beachtung von Qualität oder Erfahrung des IHM-Experten bzw. des genutzten Labors beauftragt. IHM-Zertifizierungen tragen bisher ebenfalls nicht zur Qualitätssicherung bei.
Die gleiche Problematik tritt bei der geforderten IHM-Pflege auf. Nachdem der Bedarf an IHM-Erstellungen in der fahrenden Flotte erwartungsgemäß nach 2020 eingebrochen ist, bieten viele der IHM-Experten nun die IHM-Pflege als Dienstleistung an. Die muss aber nach grundverschiedenen Prinzipien erfolgen. Die Folge ist, dass nicht nur falsche oder ineffiziente „Services“ angeboten werden, sondern dass selbst ursprünglich hochwertige IHMs über die Zeit intransparent und somit nutzlos werden.
Neubau-IHMs und IHM-Pflege müssen alleinig auf Deklarationen von Lieferanten bzw. Herstellern basieren. Diese müssen entsprechende Informationen in der eigenen Lieferkette erfragen. Ist dies erfolgt und wurde die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt, oder wurden die Deklarationen auf Basis von „Erfahrungswerten und Abschätzungen“, mittels Unterschrift auf einer vom „Dienstleister“, vorausgefüllten Nulldeklaration, oder gar internetbasiertem Konverter generiert? Festzustellen ist, dass falsche Deklarationen von Lieferanten die IHMs verfälschen und die Haftung hierfür vom Lieferanten zu übernehmen ist.
Welche Risiken existieren, wenn die geforderte zertifizierte und gepflegte IHM in einem Hafen kontrolliert wird? Wie akkurat ist die IHM, die mit dem Schiff an den neuen Eigner übergeben wird? Welchen Einfluss auf den Schiffswert haben falsche Angaben und welche Regressforderungen sind möglich?
Kurzum, ist die IHM konform oder wurde die berühmte „Katze im Sack“ gekauft? Diese und weitere Fragen kann ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger “IHM – Gefahrstoffdaten für Schiffe” für Sie klären.
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